Glücksspielstaatsvertrag 2021
Am 1. Juli 2021 ist der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021, kurz: GlüStV 2021) in Kraft getreten. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Länderparlamenten ratifizierte Entscheidung für den Glücksspielstaatsvertrag. Die Länder haben mit dem GlüStV 2021 ein zeitgemäßes Regelwerk mit einer starken Stellung des gemeinwohlorientierten staatlichen Glücksspiels geschaffen.
Sinn des Staatsvertragsmodells ist es, einen verantwortungsvollen Ordnungsrahmen für das sensible Produkt Glücksspiel zu schaffen. Ordnungsrechtliches Ziel ist es, ein ausreichendes Angebot für sicheres und seriöses Glücksspiel sicherzustellen, den Bedarf der Bevölkerung in legale Bahnen zu lenken sowie Spieler- und Jugendschutz auf hohem Niveau zu bewahren.
Gleichzeitig sichert dies nachhaltig Mittel für den Breitensport, karitative und soziale Organisationen, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Der DLTB bewertet die zusätzlichen Möglichkeiten im Rahmen des Vertriebswegs Internet positiv. Da das Internet mittlerweile fester Bestandteil des Alltags ist, haben die Länder die Optionen des Internetspiels im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 erweitert und zeitgleich reglementiert.
Mit dem GlüStV 2021 sind im Internet auch Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele unter restriktiven Bedingungen erlaubnisfähig geworden. Für das Spielen im Internet ist u. a. für Lotterien, die öfter als zweimal pro Woche veranstaltet werden, ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler von max. 1.000,00 Euro im Monat vorgesehen. Das parallele Spielen von Lotterien im Internet, die öfter als zweimal die Woche veranstaltet werden, ist ebenfalls unzulässig.
Für die Vorbereitung von Spielscheinen auf der Informations- und Serviceplattform LOTTO.de ist im Hinblick auf den GlüStV 2021 zu beachten, dass die Lotterie KENO mit der täglichen Möglichkeit zur Spielteilnahme zu den Lotterien zählt, an denen gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen. Ein Abgleich mit dem Spielersperrsystem findet nach der Weiterleitung von LOTTO.de auf der Webseite der zuständigen Landeslotteriegesellschaft statt.
Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ mit Sitz in Sachsen-Anhalt nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Inkrafttreten des GlüStV 2021 vielfältige Aufgaben wahr, z. B. die Beobachtung des Glücksspielmarktes und die Glücksspielforschung sowie die Unterstützung der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder. Die Anstalt ist außerdem die zuständige Behörde für die Führung der sogenannten Limitdatei sowie der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern. Das Spielersperrsystem OASIS wird weiterhin vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt.