Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.lotto.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Überprüfung der Webseite wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH durchgeführt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com zu finden. Die Webseite https://www.lotto.de hat alle maschinell überprüfbaren Schritte durchlaufen.
Vom 8. November bis 18. Dezember 2024 wurde ein manueller Test durch die Web Inclusion GmbH von Personen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen durchgeführt. Geprüft wurden die zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG/BITV-Kriterien.
TLN arbeitet daran, die Anforderungen schrittweise im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen der Webseite technisch umzusetzen und zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Synchrone Untertitel von Videos: Auf unserer Webseite sind externe Ziehungsvideos der Lotterie Eurojackpot eingebunden, die derzeit keine synchronen Untertitel aufweisen. Über eine Volltext-Alternative können die wesentlichen Inhalte (Gewinnzahlen) aber abgerufen werden.
- Audiodeskriptionen für Videos: Für die über YouTube integrierten Ziehungs- und Erklärvideos liegen derzeit keine Audiodeskriptionen vor. Die Ziehungsvideos verfügen in der Mehrzahl aber über Untertitel und eine Volltext-Alternative mit einer Beschreibung der wesentlichen Inhalte (Gewinnzahlen). Bei neuen Erklärvideos sind wir bemüht, Untertitel und Volltext-Alternative schnellstmöglich zu integrieren.
- Tastaturbedienung/Position des Fokus: Bei einigen Elementen verschiebt sich der Tastaturfokus unangemessen und wird nicht auf den aktualisierten Inhalt fokussiert. Die Fokushervorhebung per Farbumrandung weist je nach Hintergrundfarbe nicht immer einen ausreichenden Kontrast auf.
- Name, Rolle, Wert: Bei einigen benutzerdefinierten Steuerelementen fehlen Rollen- oder Statusinformationen bzw. die Namen der Steuerelemente und erschweren damit die barrierefreie Bedienbarkeit.
- Reihenfolge: Derzeit weicht bei Tastaturbedienung die Reihenfolge, in der die Elemente angesprungen werden, an manchen Stellen von der visuellen Reihenfolge ab.
- Kontraste von Texten: Einige Texte sind nicht an allen Stellen ausreichend kontrastiert, so dass sie schwerer wahrgenommen werden können. Bei eingetragenen Marken der Lotterieprodukte wird teilweise die definierte Markenfarbe als Hintergrundfarbe verwendet und erschwert damit die Wahrnehmbarkeit von Texten – mit Hilfe der Assistenzsoftware Eye-Able® können aber visuelle Anpassungen der Inhalte vorgenommen werden.
Einsatz der Assistenzsoftware Eye-Able®
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Ihnen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals am 19. Juni 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH
Am TÜV 2 + 4 30519 Hannover
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0511 84020
Durchsetzungsverfahren | Schlichtungsstelle
Wenn Sie mit der Antwort teilweise oder gar nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten haben, können Sie bei der unten benannten Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen. Die Schlichtungsstelle hat nach § 9 NBGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) ist das Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS).
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
E-Mail: [email protected]
Tel: 0511 120 4010
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