Sind die „Zweitlotterie“-Angebote seriös?

Als staatlich erlaubte Lotterieanbieter haben die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) den Auftrag, den Spieltrieb ihrer Kunden in sichere und legale Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielangeboten entgegenzuwirken. Rechtliche Grundlagen in Deutschland sind hierfür der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und die regionalen Glücksspielgesetze der Länder.
Spielinteressierte, die LOTTO 6aus49 oder auch andere staatliche Lotterien online spielen möchten, stoßen häufig auf Werbung von illegalen Anbietern. Auch wenn die virtuellen Spielscheine dem Original ähnlichsehen und mit Gutscheinen oder Sonderkonditionen geworben wird, besteht ein Unterschied zwischen dieser Art von Glücksspiel und den legalen Glücksspielangeboten von Veranstaltern mit einer deutschen glücksspielrechtlichen Erlaubnis.

Zweitlotterien bzw. schwarze Lotteriewetten sind in Deutschland nicht erlaubt

Zweitlotterien bzw. schwarze Lotteriewetten sind nach deutschem Glücksspielrecht nicht erlaubnisfähig und stellen unerlaubtes Glücksspiel dar. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist nochmals deutlich gemacht worden, dass solche Angebote nicht zulässig sind und verboten bleiben. Die illegalen Anbieter offerieren keine Teilnahme an einer in Deutschland erlaubten Lotterie, sondern bieten Wetten auf den Ausgang der Ziehungsergebnisse der staatlichen Lotterien an (sogenannte Zweitlotterien oder schwarze Lotteriewetten). Häufig werden die Spielinteressierten durch die gemachten Äußerungen bzw. Werbebotschaften und die Gestaltung der Internetseiten jedoch den Eindruck gewinnen, dass sie mit einem Tipp an den Ziehungen der staatlichen Lotterien teilnehmen. Dies ist aber nicht der Fall!
Lotterieanbieter mit staatlicher Erlaubnis sind in Deutschland unter anderem die Landeslotteriegesellschaften des DLTB sowie weitere gewerbliche Spielvermittler mit glücksspielrechtlicher Erlaubnis. Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ mit Sitz in Sachsen-Anhalt hat auf ihrer Webseite eine „White-List der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen“ veröffentlicht. Bei diesen Unternehmen haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung Ihres Gewinns. Die Unternehmen des DLTB sind außerdem in besonderem Maße dem Spieler- und Jugendschutz, dem Daten- und Verbraucherschutz sowie der Spielsuchtprävention verpflichtet. Ferner führen die Unternehmen des DLTB einen großen Anteil der Spieleinsätze an den Staat ab, um soziale, kulturelle oder ökologische Projekte und damit das Allgemeinwohl zu fördern.
Glücksspiel ist Vertrauenssache!

Verbraucherzentralen warnen vor "schwarzen Lotterien"

White-List der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

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