Checkliste: Wie erkenne ich seriöse Lotterie-Anbieter?

Wenn Sie in Deutschland LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale oder KENO legal und sicher online spielen möchten, sollten Sie genau darauf achten, bei welchem Lotterie-Anbieter Sie Ihre Spielscheine abgeben!
Neben den offiziellen LOTTO-Anbietern mit glücksspielrechtlicher Erlaubnis – wie z. B. den Landeslotteriegesellschaften und gewerblichen Spielvermittlern – gibt es zahlreiche Zweitlotterien bzw. Schwarze Lotterien mit Sitz im Ausland, die auf den ersten Blick den Webseiten seriöser Anbieter ähneln und diverse Prüfsiegel verwenden. Tatsächlich geben Sie bei Zweitlotterien nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Ziehungen ab und nehmen nicht an einer staatlichen Lotterie teil. Ihre Tipps werden von den Zweitlotterien nicht an die offiziellen LOTTO-Anbieter weitergegeben.
Wenn Sie in Deutschland Lotterien sicher beim Original spielen möchten, sollten Sie Online-Angeboten nicht ungeprüft vertrauen. Mit folgender Checkliste können Sie die Seriosität des Lotterie-Anbieters überprüfen:

Checkliste für seriöses Online-Glücksspiel in Deutschland

Prüfen Sie, ob der Name des Anbieters in der White List genannt wird. Die Anbieter, die auf der White List stehen, haben auf jeden Fall eine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland und bieten legales Online-Glücksspiel.

White-List der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Impressum der Webseite

Hat die Webseite überhaupt ein Impressum? Wenn das rechtlich notwendige Impressum auf der Webseite komplett fehlt, sollten Sie besonders vorsichtig sein und die Webseite verlassen. In Deutschland besteht eine Impressumspflicht, damit die Betreiber einer Webseite klar erkennbar sind. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Enthalten die AGB Formulierungen, die beschreiben, dass keine Teilnahme an Lotterien erfolgt, sondern Wetten auf den Ausgang staatlicher Lotterien angeboten werden? Dann handelt es sich nicht um einen seriösen Lotterie-Anbieter, sondern um eine Zweitlotterie. Formulierungsbeispiele:
  • ...die Website ermöglicht es Spielern, Tipps (Wetten) auf die Ergebnisse offizieller und/oder staatlicher Lotterien abzugeben…
  • ...durch komplexe Absicherungsmaßnahmen und Versicherungsinstrumente, Risikohedging oder Risikoanleihen am Kapitalmarkt garantiert Zweitlotterie XY die Auszahlung aller Jackpots…
  • …diese Website ermöglicht den Spielteilnehmern die Teilnahme an Zweitlotterien, bei denen Tipps auf den Ausgang der Ziehung folgender Lotterien abgegeben werden…
  • ...Jeder Spieler erkennt an, dass Zweitlotterie XY keine Zusicherung in Bezug auf die Legalität der Nutzung ihrer Dienstleistungen in den Rechtsordnungen, in denen der Spieler wohnhaft oder ansässig ist, gibt oder geben kann…

Online-Werbung

Online-Werbemittel für Glücksspiel müssen nach der deutschen Werberichtlinie für öffentliches Glücksspiel immer einen Suchthinweis enthalten, dass die Spielteilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt ist und das Glücksspiel süchtig machen kann. Zeigt das Werbemittel auch die Jackpot-Höhe oder die Höhe der höchsten Gewinnklasse an, muss zusätzlich die Gewinnwahrscheinlichkeit der höchsten Gewinnklasse auf dem Werbemittel angegeben werden. Auf den Werbemitteln von Zweitlotterien oder Schwarzen Lotterien fehlen diese Angaben häufig.
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Beispiel für Online-Werbung von Zweitlotterien ohne Suchthinweis

Internationale Lotterien

Lotterien im Ausland wie Powerball oder Cash4Life in den USA, El Gordo in Spanien, Super Enalotto in Italien oder Euromillions können in Deutschland nicht bei seriösen Anbietern gespielt werden. Häufig wird eine Spielteilnahme von Zweitlotterien angeboten, die dafür aber keine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland besitzen.

E-Mail-Werbung mit manipulierten Absenderadressen

Achten Sie darauf, dass die Domäne der E-Mail – also der Teil nach dem @-Zeichen – der offiziellen Webseiten-Domäne eines seriösen Lotterie-Anbieters aus der oben genannten White List entspricht, also z.B. …@lotto.de. Zweitlotterien bzw. Schwarze Lotterien versuchen, die Absenderadresse zu manipulieren, damit Ihnen suggeriert wird, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln soll. Beispiel: …@lotto.de.cc.

Vorsicht bei unbekannten Prüfsiegeln

Zweitlotterien bzw. schwarze Lotterien werden kreativ, wenn es darum geht, Ihnen zu suggerieren, dass die Spielangebote seriös und sicher sind. Dazu gehört auch die Verwendung unbekannter Prüfsiegel für Glücksspielanbieter. Überprüfen Sie mit den vorangegangenen Punkten die Seriosität der Angaben und das Impressum auf der Webseite der jeweiligen Prüforganisation.

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