KERNPUNKTE
DES STAATSVERTRAGS

Durch den neuen Staatsvertrag überlässt die Politik das Glücks- spiel nicht der kommerziellen Glücksspielindustrie, sondern sorgt für Spielerschutz und Suchtprävention:

Fortführung des exklusiven staatlichen Glücksspielan- gebots
Eindämmung der Spielsuchtgefahren
Effektiver und aktiver Spielerschutz
Aufrechterhaltung der Förderung von Sport und Gemeinwohl

Fragen und Antworten rund um den neuen Glücksspielstaatsvertrag

Wann ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten?
Warum gibt es überhaupt einen neuen Staatsvertrag?
Was sind die Kernziele des neuen Glücksspielstaatsvertrages?
Ändert sich etwas für mich als Lotto-Kunde ab dem 1. Januar 2008?
Was meinen die Bürger zum neuen Glücksspielstaatsvertrag?
Warum laufen die kommerziellen Glücksspielanbieter Sturm gegen den neuen Staatsvertrag?
Steht die bewährte Förderung des Sports und des Gemeinwohls jetzt auf der Kippe?
In der Öffentlichkeit ist oft von rechtlichen Bedenken in Bezug auf den Staatsvertrag die Rede. Warum gibt es diese?
Es ist zu hören, die EU wolle den Glücksspielmarkt für private Anbieter öffnen. Ist der Staatsvertrag in diesem Zusammenhang überhaupt noch zeitgemäß?
Warum beharrt Deutschland auf dem Lotteriemonopol, während in vielen anderen Ländern – etwa in Großbritannien oder Österreich – private Anbieter zugelassen sind?


Wann ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten?

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist nach der Ratifizierung durch die Landtage zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Warum gibt es überhaupt einen neuen Staatsvertrag?

Ausgangspunkt des neuen Glücksspielstaatsvertrages war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. März 2006. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass das staatliche Wettmonopol dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn es stärker als bisher an den Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention ausgerichtet wird.

Was sind die Kernziele des neuen Glücksspielstaatsvertrages?

Die wesentlichen Ziele des neuen Glücksspielstaatsvertrages lassen sich in vier Punkten zusammenfassen:
1. die Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht,
2. die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebotes,
3. die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes,
4. die Sicherstellung, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spielteilnehmer vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden.

Ändert sich etwas für mich als Lotto-Kunde ab dem 1. Januar 2008?

Das seit Jahrzehnten bewährte deutsche Lotto 6 aus 49 wird auch nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages Bestand haben. Für die vielen Millionen Lotto-Spielteilnehmer wird sich so gut wie nichts ändern. Auch Jackpots wird es weiterhin geben.

Was meinen die Bürger zum neuen Glücksspielstaatsvertrag?

76 Prozent der Bundesbürger sprechen sich laut einer aktuellen Forsa-Umfrage für eine Begrenzung des Glücksspiels unter staatlicher Kontrolle und damit für die Ziele des neuen Glücksspielstaatsvertrages aus. 61 Prozent meinen, dass die staatliche Regulierung zur Minimierung der Spielsuchtrisiken wichtig ist. Ein großer Teil der Verbraucher geht zudem davon aus, dass es ohne staatliche Aufsicht keine Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Spielteilnehmer gäbe. Lediglich ein Prozent der Befragten wünscht sich generell mehr Glücksspielangebote.

Warum laufen die kommerziellen Glücksspielanbieter Sturm gegen den neuen Staatsvertrag?

Die Entscheidung der Politik gegen ein Ausufern des Glücksspiels in Deutschland stößt bei den kommerziellen Anbietern, oftmals mit Sitz in Steueroasen wie Gibraltar, auf scharfe Ablehnung. Ziel dieser gewinnorientierten Unternehmen ist die vollständige Öffnung und Expansion des deutschen Glücksspielmarktes, was allerdings eindeutig den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zielen der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes widerspricht.

Steht die bewährte Förderung des Sports und des Gemeinwohls jetzt auf der Kippe?

Im Gegenteil - der neue Glücksspielstaatsvertrag stellt die Förderung des Sports und des Gemeinwohls auf eine sichere Basis. Grundsätzlich ist es verfassungs- und europarechtlich zulässig, im Rahmen eines staatlichen Glücksspielmonopols auch Mittel zu erzielen, um soziale und gemeinwohlorientierte Zwecke zu fördern. Derzeit erzielen die staatlichen Lotteriegesellschaften jährlich etwa 3 Milliarden Euro für gemeinwohlorientierte Zwecke in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur, Karitatives und Soziales sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Dadurch werden diese Bereiche in erheblichem Maße gefördert und aufrechterhalten.

In der Öffentlichkeit ist oft von rechtlichen Bedenken in Bezug auf den Staatsvertrag die Rede. Warum gibt es diese?

Zahlreiche Gerichte haben in den vergangenen Monaten und Jahren bestätigt, dass staatliche Glücksspielmonopole zulässig sind, wenn sie sich konsequent an den Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention ausrichten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag orientiert sich an diesen Vorgaben, daher ist er auch grundsätzlich rechtskonform. Die Bedenken werden von Seiten der kommerziellen Glücksspielindustrie gestreut, die sich von einer Öffnung des Glücksspielmarktes Milliardenumsätze erhofft und daher mit allen Mitteln gegen den Glücksspielstaatsvertrag vorgeht.

Es ist zu hören, die EU wolle den Glücksspielmarkt für private Anbieter öffnen. Ist der Staatsvertrag in diesem Zusammenhang überhaupt noch zeitgemäß?Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Nationalstaaten selbst entscheiden können, wie sie das Glücksspiel regeln. Dazu gehört ausdrücklich auch die Möglichkeit, sich für ein Monopol zu entscheiden. Dies ist nach der Rechtssprechung des EuGH zulässig, wenn es, wie in Deutschland der Fall, der Spielsuchtprävention dient.

 

Warum beharrt Deutschland auf dem Lotteriemonopol, während in vielen anderen Ländern – etwa in Großbritannien oder Österreich – private Anbieter zugelassen sind?

In nahezu allen Ländern der EU gibt es staatliche Lotteriemonopole, auch in Großbritannien oder Österreich. In diesen Ländern gelten Sportwetten jedoch traditionell nicht als Glücksspiele, so dass private Buchmacher in diesem Bereich zugelassen werden können. In den meisten anderen Ländern der EU – etwa in Frankreich oder den Niederlanden – werden hingegen auch Sportwetten als Glücksspiele angesehen und daher nur im Rahmen eines staatlichen Monopols angeboten.


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